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Ihre Abrechnungs-Unterlagen 01.01.2010 – 31.12.2010

 

 

 

 

    Hausgeldabrechnung

 

    Kontoauszug

 

    Heizkosten/Wasser-Kanal

 

    Einzel- und Gesamtwirtschaftsplan

 

    Einnahmen- und Ausgabenrechnung

 

    Ergebnisrechnung

 

    Rücklagenentwicklung

 

    Steuerbescheinigungen

 

 

 

 

 

Ich versichere ihnen eine vollständige, transparente und nachvollziehbare  Darstellung Ihrer Finanzen. Nach der Prüfung der Abrechnungsunterlagen durch den Verwaltungsbeirat wird die Jahresabrechnung der Eigentümergemeinschaft zur Beschlussfassung

vorgelegt. Auch die Genehmigung des Wirtschaftsplans erfolgt durch die Beschlussfassung in der Eigentümer-versammlung. Erst dadurch ist der Eigentümer verpflichtet die neue Hausgeldvorauszahlung zu leisten.

 

 

 

 

  Hausgeldabrechnung

 

In der Hausgeldabrechnung ersehen sie die Abrechnungsposten, den Verteilungsschlüssel (Gesamtverteilungsschlüssel und Ihr Anteil), die Gesamtkosten sowie ihre anteilsmäßigen Kosten.

Die Umlageschlüssel entsprechen selbstverständlich den vorgeschriebenen Kriterien der Teilungs-erklärung/Gemeinschaftsordnung und den eventuell hierzu gefassten Beschlüssen der jeweiligen Wohnanlage. Eine Unterteilung der Abrechnungsposten nach „Nicht zur Umlage auf evtl. Mieter bestimmte Kosten“ und „Zur Umlage auf evtl. Mieter bestimmte Kosten“ ist hilfreich bei der

Erstellung der Betriebskostenabrechnung für ihre Mieter. Die Summe der anteilsmäßigen

Kosten abzüglich Ihrer Hausgeldzahlungen ergibt ihre Gutschrift bzw. ihre Nachzahlung im Abrechnungszeitraum.

 

 

  Kontoauszug

 

Der Kontoauszug gibt ihnen einen Überblick ihrer monatlichen Zahlungen im Abrechnungszeitraum.

 

 

  Heizkosten/Wasser-Kanal

 

Je nach Objekt erhalten sie hier ihre Heizungs- und Warmwasserkosten-Abrechnung des

jeweiligen Wärmedienstunternehmens sowie ihre Abrechnung für Wasser und Kanal.

Grundlage ist hierbei die Heizkostenverordnung (HeizkostenV), die eine

verbrauchsabhängige und periodengerechte Abrechnung vorschreibt.

 

 

  Einzel- und Gesamtwirtschaftsplan

 

Nach § 28 Abs.1 WEG ist der Verwalter zur Erstellung eines Wirtschaftsplans verpflichtet.

Im Gesamtwirtschaftsplan ersehen sie die zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben des

gemeinschaftlichen Eigentums für das neue Wirtschaftsjahr. Der Einzelwirtschaftsplan zeigt

ihnen ihre neue monatliche Hausgeldvorauszahlung.

 

 

  Einnahmen- und Ausgabenrechnung

 

Hier erhalten sie eine Aufstellung aller Ausgabe- und Einnahmekonten im Abrechnungszeitraum

sowie den Stand des Bankkontos zum Abrechnungsbeginn und Abrechnungsende.

 

 

    Ergebnisrechnung

 

Die Ergebnisrechnung zeigt ihnen das Abrechnungsergebnis, welches sich aus den umgelegten

Kosten in der Jahresabrechnung abzüglich der Hausgeldzahlungen errechnet. Guthaben der

Eigentümer ergeben einen Hausgeldabschlag-Verbindlichkeit, Nachzahlungen der Eigentümer

einen Hausgeldabschlag-Forderung als Abrechnungsergebnis.

 

 

  Entwicklung der Rücklage

 

Bei der Aufstellung der Rücklagenentwicklung ersehen sie den Anfangsbestand, sämtliche

Zu- und Abgänge sowie den Endbestand zum Abrechnungsende.

 

 

  Steuerbescheinigung

 

Für ihre Steuererklärung beim Finanzamt erhalten sie eine Bescheinigung, bei der ihr Anteil an Zinseinnahmen, Zinsabschlagsteuer, Solidaritätszuschlag, Zuführungen und Entnahmen der

Rücklage ersichtlich ist. Beigelegt wird hier ein Ausweis über haushaltsnahe Dienstleistungen im Abrechnungszeitraum, wie z.B. Instandhaltungskosten, Wartungskosten, Kaminkehrerkosten, Hausmeisterkosten.